Gesundheit &
Wohlbefinden
Gefahren Feuer und Rauch
Die größten Gefahren bei einem Brand gehen vom Brandrauch aus. Während bei einem Brand im Freien der Rauch im Regelfall ungehindert nach oben abziehen kann, verbleibt er bei einem Brand in einem Gebäude erst einmal im jeweiligen Raum. Die Brandgase kühlen an den Umfassungswänden ab und sinken wieder nach unten. Damit schränken Sie die Nutzung der Rettungswege ein und behindern die Fremdrettung und die Löscharbeiten der Feuerwehr.
Vier von fünf Menschen sterben bei einem Brandereignis durch den Rauch. Hauptursache für die Gefährdung mit möglicher Todesfolge ist in den meisten Fällen die schnelle Ausbreitung von Brandrauch und die im Brandrauch enthaltenen Brandfolgeprodukte.
Für Personen stellt daher die Rauchentwicklung die größte Gefahr im Brandfall dar.
Gefahren Feuer und Rauch
Die größten Gefahren bei einem Brand gehen vom Brandrauch aus. Während bei einem Brand im Freien der Rauch im Regelfall ungehindert nach oben abziehen kann, verbleibt er bei einem Brand in einem Gebäude erst einmal im jeweiligen Raum. Die Brandgase kühlen an den Umfassungswänden ab und sinken wieder nach unten. Damit schränken Sie die Nutzung der Rettungswege ein und behindern die Fremdrettung und die Löscharbeiten der Feuerwehr.
Vier von fünf Menschen sterben bei einem Brandereignis durch den Rauch. Hauptursache für die Gefährdung mit möglicher Todesfolge ist in den meisten Fällen die schnelle Ausbreitung von Brandrauch und die im Brandrauch enthaltenen Brandfolgeprodukte.
Für Personen stellt daher die Rauchentwicklung die größte Gefahr im Brandfall dar.
Gefahren durch den Rauch
Sichtbehinderung:
Dichter Rauch kann die Sicht und damit die Orientierung beeinträchtigen. Im Brandfall kann möglicherweise der Ausgang oder sogar der Notausgang nicht gefunden werden. Eine Sichtbehinderung reduziert die individuelle Bewegungsgeschwindigkeit.
Ein Erwachsener bewegt sich durchschnittlich mit einer Geschwindigkeit von etwa 1,2 m/s bis 1,4 m/s vorwärts (siehe Tabelle unten).
Tabelle: Bewegungsgeschwindigkeit
Einheit: Meter / Sekunde; Quelle: VDM A Informationsblatt Nr. 3 „Notwendige Zeiten für Selbstrettung, Rettung und Löschangriff“
Personen unter 30 Jahre
mittlere Gehgeschwindigkeit auf Treppen
abwärts 0,76 m/s – aufwärts 0,55 m/s
Personen 30 bis 50 Jahre
mittlere Gehgeschwindigkeit auf Treppen
abwärts 0,65 m/s – aufwärts 0,55 m/s
Personen über 50 Jahre
mittlere Gehgeschwindigkeit auf Treppen
abwärts 0,55 m/s – aufwärts 0,42 m/s
Personen mit beeinträchtigter Mobilität
mittlere Gehgeschwindigkeit auf Treppen
abwärts 0,42 m/s – aufwärts 0,32 m/s
Die Fortbewegung kann durch weitere Faktoren eingeschränkt werden.
Exemplarische Beispiele:
Treppen | Alter | Größe | Bekleidung | Verwirrung | Angst | Mobilität | Personendichte | Verlauf des Rettungsweges
Eine Einschränkung durch Rauchgase kann die Geschwindigkeit und die Richtung der flüchtenden Personen beeinflussen.
Fluchtweg und Fluchtweglänge
Unter Berücksichtigung der Fluchtweglänge, der Zeit bis zur Brandentdeckung, der Alarmierungszeit und der Reaktions- und Laufzeit kann für die Selbstrettung von einem Zeitraum von > 9 min bis < 17 min (Quelle: VDM A Informationsblatt Nr. 3 „Notwendige Zeiten für Selbstrettung, Rettung und Löschangriff“) ausgegangen werden.
Eine Rauchfreiheit der Rettungswege ist über den Zeitraum der Selbstrettung zwingend erforderlich. Die Fremdrettung sowie die Löscharbeiten der Feuerwehr würden durch die Rauchfreiheit der Rettungswege unterstützt.
Innerhalb dieser Zeiten sollte eine „gleichbleibende, ausreichend raucharme Luftqualität“ sichergestellt werden, um die Selbst- und Fremdrettung zu ermöglichen. Die aufgelisteten Zeiten gehen von einer „automatischen Alarmierung und einer rauchfreien oder mindestens raucharmen Luft“ in den Rettungswegen aus.
Atemwegsreizungen und Vergiftung:
Brandrauch enthält giftige Gase und Bestandteile, welche die Atemwege reizen und sogar dort ablagern können. Dies kann zu Husten, Atemnot bis zu schweren Atemwegsproblemen und Schädigung der Schleimhäute führen und somit langfristige Gesundheitsprobleme verursachen. Für Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen wie Asthma, COPD usw. können bereits geringe Rauchgasmengen lebensbedrohliche Asthmaanfälle auslösen.
Das Einatmen der Rauchgase kann ebenso dazu führen, dass Personen nicht eigenständig betroffene Brandbereiche verlassen können.
Es besteht die Gefahr einer Vergiftung durch in den Brandgasen enthaltende schädlichen Stoffe und Gase. Die Auswirkung einer Vergiftung können sich auch erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkbar machen.
Das bekannteste Gas ist hier Kohlenmonoxid (CO). Kohlenmonoxid ist ein farbloses, geruchloses Gas und kann daher vom Menschen nicht wahrgenommen werden. Kohlenmonoxid entsteht immer dann, wenn Materialien nicht vollständig verbrennen. Es entsteht unter anderem durch Gasgrills und Heizpilze, deshalb dürfen diese nicht in geschlossenen Räumen verwendet werden. Kohlenmonoxid kann sogar Wände und Decken durchdringen.
Bereits geringe Mengen führen zu Übelkeit, Erbrechen, Verwirrung und Bewusstlosigkeit.
Entwicklung der Brandtoten von 1990 bis 2021 (Auszug)
Quelle: Deutscher Feuerwehrverband
- 1990 (787 Brandtote) 100%
- 2000 (475 Brandtote) 60,4%
- 2010 (373 Brandtote) 47,4%
- 2020 (388 Brandtote) 49,3%
Insbesondere im Industrie- und Gewerbebau zeigen die unterschiedlichen Brandschutzmaßnahmen wie die des anlagentechnischen Brandschutzes in Kombination mit den unterschiedlichen Vorschriften, beispielsweise den Vorschriften des Arbeitsschutzes, Wirkung.
Vermögensschäden:
Auch wenn sich die Anzahl der Toten erfreulicherweise reduziert hat, sind beispielsweise die Aufwendungen der Sachversicherungen für Großschäden von 1,5 Mrd. Euro auf 2,9 Mrd. Euro gestiegen. Nach einem Brand gehen ca. 43 % der betroffenen Unternehmen insolvent. Weitere 28 % der betroffenen Unternehmen gehen innerhalb von drei Jahren nach einem Brand in die Insolvenz.
Weitere Gefahren durch das Feuer:
Bei einem Brand werden die unterschiedlichen Stoffe und Materialien in der Regel nicht vollständig verbrannt. Dies führt dazu, dass sich in den Rauchgasen unverbrannte Pyrolysegase (Pyrolyse= thermische Zersetzung von Stoffen) ansammeln. Können die heißen Brandgase nicht durch entsprechende Öffnungen abgeleitet werden, führt dies zu einer Belastung der Gebäudestruktur bis zum Versagen, aber auch zur Gefahr eines Flashovers.
Als Flashover wird eine besondere Phase der Brandausdehnung bezeichnet, in der sich ein Brand schlagartig innerhalb des geschlossenen Raumes und sogar darüber hinaus ausbreitet und alle brennbaren Stoffe sowie die unvollständig verbrannten Rauchgase durchzündet. Mit zunehmender Rauchgasmenge steigt auch die Temperatur im Brandraum. Erreicht die Rauchgastemperatur von 550 bis 600°C besteht die Gefahr der Durchzündung der unverbrannten Stoffe in den Rauchgasen (Flashover). Die Stoffe und Gase entzünden sich schlagartig und der gesamte Raum steht in Flammen (Vollbrand). Die Temperaturen steigen auf über 1000 °C.
Im Raum der Einheitstemperaturkurve [ETK] ist der Temperaturbereich für den Flashover bereits nach wenigen Minuten erreicht. Durch die Rauch- und Wärmeabzugsgeräte und Wärmeabzugsflächen wird der Zeitpunkt des Flashovers verschoben, um die Selbst- und Fremdrettung zu ermöglichen und die Löscharbeiten der Feuerwehr zu unterstützen.
Die Lösung: Rauch- und Wärmeabzug
Rauch- und Wärmeabzüge in Verbindung mit den entsprechenden Nachströmöffnungen sorgen für eine Verdünnung der schädlichen und entzündlichen Rauchgase und der Ableitung der Wärme, um die Gebäudestruktur zu entlasten. Damit unterstützen sie das grundsätzliche Mindestschutzziel des Baurechts „Unterstützung der Löscharbeiten“.
Um die Schutzziele, Sachschutz und Personenschutz, sicherzustellen, sind die Gefahren durch Rauchgase, Einschränkung der Sicht und der Temperatur auf definierte Ziele zu reduzieren.
Dies kann nur auf Veranlassung des Bauherrn, Betreibers und Sachversicherers erfolgen. Daher ist es wichtig , dass bereits in der Konzeptionsphase eines Gebäudes ihre Erwartungen und Forderungen ausformuliert werden. Damit können diese im Brandschutzkonzept berücksichtigt werden und das Brandschutzkonzept nicht nur die minimalen Forderungen zur Erlangung der Baugenehmigung erfüllt.

