Vorgaben aus Gesetzen,
Normen und Regeln
Jeder Unternehmer sollte sich darüber im Klaren sein, dass ein von bauaufsichtlicher Sicht als ausreichend erachtetes Brandschutzkonzept nicht das wirtschaftliche Überleben seines Betriebes nach einem Schadensfall sichert.
Jeder Unternehmer sollte sich darüber im Klaren sein, dass ein von bauaufsichtlicher Sicht als ausreichend erachtetes Brandschutzkonzept nicht das wirtschaftliche Überleben seines Betriebes nach einem Schadensfall sichert.
Schutzziele – Mindestanforderung Entrauchung
Neben dem Hauptziel der Unterstützung des Löschangriffs der Feuerwehr sollten in das Brandschutzkonzept weitere Aspekte einfließen:
- Verringerung der Reparaturkosten und -zeit
- Reduzierung der Gefahr von Kundenverlusten und Lieferausfällen
- Reduzierung der Brandfolgeschäden (Personen-, Sach- und Umweltschäden)
- Reduzierung des Insolvenzrisikos
- Unterstützung der Fremd- und Selbstrettung
Die Maßnahmen zum Schutz vor Rauch- und Brandfolgeschäden an Gebäuden, Produktionseinrichtungen und Gütern werden in einem Brandschutznachweis bzw. Brandschutzkonzept zur Erlangung einer Baugenehmigung in der Regel nicht berücksichtigt. Diese sind keine bauaufsichtlich relevanten Schutzziele und daher auch nicht für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich. Das Restrisiko wird an den Bauherren/Betreiber und damit an die Sachversicherung übertragen. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen lösen dieses Problem.
Hilfestellung bei der Planung und Konzeptionierung bietet die VdS 3400 „Vermeidung von Schäden durch Rauch- und Brandfolgeprodukte- Gefahren, Risiken, Schutzmaßnahmen“ hinsichtlich zusätzlicher erforderlicher Maßnahmen zum Schutz gegen Rauchschäden.


