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Vorgaben aus Gesetzen,
Normen und Regeln

Jeder Unternehmer sollte sich darüber im Klaren sein, dass ein von bauaufsichtlicher Sicht als ausreichend erachtetes Brandschutzkonzept nicht das wirtschaftliche Überleben seines Betriebes nach einem Schadensfall sichert.

Jeder Unternehmer sollte sich darüber im Klaren sein, dass ein von bauaufsichtlicher Sicht als ausreichend erachtetes Brandschutzkonzept nicht das wirtschaftliche Überleben seines Betriebes nach einem Schadensfall sichert.

Die Maßnahmen zum Schutz vor Rauch- und Brandfolgeschäden an Gebäuden, Produktionseinrichtungen und Gütern werden in einem Brandschutznachweis zur Erlangung einer Baugenehmigung in der Regel nicht berücksichtigt. Diese sind keine bauaufsichtlich relevanten Schutzziele und daher auch nicht für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich.

Das Restrisiko wird an den Bauherren/ Betreiber und damit an die Sachversicherung übertragen.

Speziell die VdS 3400 „Vermeidung von Schäden durch Rauch- und Brandfolgeprodukte- Gefahren, Risiken, Schutzmaßnahmen“ kann Hilfestellung geben hinsichtlich zusätzlicher erforderlicher Maßnahmen zum Schutz gegen Rauchschäden.

Hinweis: Alle Zahlen und % Angaben, für die keine verbindlichen Quellenangaben gemacht werden, beruhen auf Einschätzungen, Berechnung des FVLR und seiner Fachexperten oder stammen aus Gesprächen und Diskussionen mit externen Experten.